Private Lebens- und Rentenversicherungen stellen sich mehr und mehr als kaum rentabel dar. Gründe dafür sind vor allem die sinkenden Zinsen, aber auch steigende Abschluss- und Verwaltungskosten. Gleichzeitig reduzieren immer mehr Versicherer ihre Überschussanteile, da sie das Geld für höher verzinste Altverträge benötigen. Aktuelle Lebensversicherung BGH-Urteile zeigen, dass Sie Ihren Vertrag mit dem „ewigen Widerruf“ dennoch gewinnbringend auflösen können. Er ist regelmäßig die beste Alternative zur meist teuren Kündigung, dem sogenannten Rückkauf!
Das Wichtigste in Kürze
- Bei immer weniger Lebens- und Rentenversicherungen handelt es sich um lukrative Anlageprodukte. Zahlreiche Kunden erwirtschaften hier einen Verlust, da die Kosten höher als die zu erwartenden Renditen aus der Police sind. Im Ergebnis entwickelt sich die gesamte Lebensversicherung zum Verlustgeschäft
- Die Kündigung einer Lebensversicherung ist zwar vergleichsweise einfach, in der Regel aber nicht rentabel. Grund dafür sind die zahlreichen Abzüge, die der Versicherer vom Vertragsvermögen vornimmt. Als Untergrenze gelten hier nur 50 Prozent der Beiträge, sodass ein entsprechend hoher Verlust entstehen kann
- Aktuelle Lebensversicherung BGH Urteile zeigen, dass der Versicherer bei der Widerrufsbelehrung strenge Voraussetzungen beachten muss. Verstöße führen dazu, dass Kunden ein „ewiges Widerrufsrecht“ geltend machen – und ihre Lebensversicherung noch Jahre und Jahrzehnte nach dem Abschluss widerrufen können
Was macht die Kündigung vieler Lebensversicherungen so unrentabel?
Grund dafür, dass sich die Kündigung einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung in der Regel nicht lohnt, ist die Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Denn auf den ersten Blick ist die Kündigung einfach – für sie reicht ein schlichtes und formloses Schreiben an das Versicherungsunternehmen aus. Der Versicherer errechnet anschließend den Rückkaufswert und überweist ihn auf das Konto der versicherten Person.
Allerdings werden bei Ermittlung des Rückkaufswertes zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen, das aus Einzahlungen, Überschüssen und Zinsen besteht, abgezogen. Ins Gewicht fallen hier vor allem Abschluss- und Verwaltungsgebühren, aber auch die sogenannte Stornopauschale. Bei ihr handelt es sich um nicht mehr als eine weitere Gebühr, die nur aus Anlass der Kündigung abgezogen wird.
Dabei muss der Rückkaufswert mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Verlust in ebendieser Höhe entstehen kann!
Besonders bei frühzeitigen Kündigungen entsteht regelmäßig ein erhebliches Defizit. Denn hier übersteigen die Kosten die bislang erzielte Rendite bei Weitem.
Lebensversicherung BGH Urteil: Welche Möglichkeiten gibt es für Verbraucher?
Versicherungsverträge und damit auch private Lebensversicherungen enthalten eine sogenannte Widerrufsbelehrung. Denn als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang aller Unterlagen zurückzunehmen. Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie die Lebens- oder Rentenversicherung nie abgeschlossen. Entsprechende Beiträge werden wieder ausgezahlt.
Die Widerrufsbelehrung unterliegt strengen Anforderungen. Sie muss insbesondere dem Deutlichkeitsgebot des § 8 Absatz 2 VVG entsprechen, also vollständig und rechtlich einwandfrei sein. Auch Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, ihre Rechte und Pflichten klar zu verstehen.
In zahlreichen Lebensversicherung BGH Urteilen hat das oberste deutsche Gericht nun erneut entschieden, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen als unwirksam anzusehen sind. Die Widerrufsfrist kann dadurch weder beginnen noch enden, was ein „ewiges Widerrufsrecht“ der Verbraucher zur Folge hat. Ein Beispiel:
BGH, Urteil vom 15.03.2023 – IV ZR 40/21
„Enthält eine Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13. Juli 2001) erforderliche Form (hier Textform) des Widerspruchs, liegt kein geringfügiger Belehrungsfehler vor, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.“
Wenngleich der Tenor im ersten Eindruck nahteilig klingt, so enthält das Urteil doch eindeutige Ausführungen zum „ewigen Widerrufsrecht“ des Versicherungsnehmers. Denn vor allem, wenn der Versicherer nicht auf die notwendige Frist hinweist, die Form unkonkret benennt oder die Belehrung grundsätzlich unvollständig ist, besteht die Möglichkeit eines ewigen Widerrufes.
Dabei hat der „ewige Widerruf“, den zahlreiche Lebensversicherung BGH Urteile bestätigen, verschiedene Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher:
- Alle Gebühren, insbesondere Abschluss- und Verwaltungskosten der Lebens- oder Rentenversicherung, sind zurückzuzahlen. Eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht abziehen (§ 169 Absatz 5 VVG). Auch diese Gesamtsumme ist entsprechend zu verzinsen und an Sie zu überweisen
- Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge zurück. Der Versicherer muss die Summe angemessen verzinsen, denn er hat Ihnen die entsprechenden Beträge rechtlich gesehen ohne wirksame Grundlage vorenthalten
- Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten; der Widerruf wird sofort wirksam. So kommen Sie schneller an Ihr Geld
Im Ergebnis erhalten Kunden, die den „ewigen Widerruf“ geltend machen, schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihre Police noch heute anhand der aktuellen Lebensversicherung BGH Urteile prüfen. Es lohnt sich!